Wie berichtet, war am Donnerstag Vorlage 207/2022 Thema im Ausschuß für Digitalisierung, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Gütersloh.
Der Vorstand des 4830.org e. V. hatte zu diesem Anlaß ein Schreiben an die Fraktionen von CDU, Bündnis ‘90/Die Grünen, SPD und BfGT verfaßt und versandt, um auf ein paar Punkte hinzuweisen.
Das Schreiben thematisiert im Grunde die Punkte, die im letzten Beitrag hierzu schon genannt wurden. Konkret wurde um Ablehnung des Beschlußvorschlags der Verwaltung gebeten – primär ob des merkwürdigen Nachsatzes, sekundär, da »Rückgabe« des Gutscheins eh‘ nicht vorgesehen ist, die Verwaltung kann nur die Finanzhilfevereinbarung mit der EU kündigen, was anläßlich des Auslaufens des Gutscheins in rund zwei Monaten effektiv wenig produktiv verbrachte Arbeitszeit der Verwaltung ist – und einen neuen Beschlußtext vorgeschlagen:
Der Ausschuß nimmt die schon 2020 avisierte Nichtinanspruchnahme der WiFi4EU-Fördermittel zur Kenntnis.
Der Ausschuß bekräftigt den Beschluß des Hauptausschusses vom 10.07.2017 bezüglich freien WLAN-Zugangs auf den seinerzeit genannten Plätzen. Hierzu legt die Verwaltung ihren letzten Planungsstand diesbezüglich zur 10. Sitzung dieses Ausschusses vor, zusammen mit ihren aktuellen Erkenntnissen zu den technisch erforderlichen Maßnahmen auf den Plätzen (vgl. Niederschrift der HA-Sitzung vom 4.05.2020).
Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, zeitnah, jedenfalls vor Juli 2022, der Freifunk-Initiative eine Liste städtischer Gebäude zu übermitteln, damit diese einen Vorschlag für eine kosteneffiziente Lösung, unter Einbeziehung von städtischen Gebäuden für Richtfunkinstallationen, erarbeiten kann — dies explizit auch hinsichtlich DS-Nr. 482/2021 (»WLAN-Versorgung in städtischen Unterkünften«).
Um den Spannungsbogen nicht überzustrapazieren – nach gelebter Übung wird das Protokoll der Sitzung ja erst kurz vor der nächsten Sitzung, welche für den 10.08.2022 angesetzt ist, veröffentlicht werden –: Der Ausschuß hat nach kurzer Aussprache Vorlage 207/2022 unverändert und einstimmig angenommen.
Für jemanden, der der deutschen Sprache mächtig ist, klingt das nicht so dolle, denn somit wurde eben auch beschlossen: »Eine mögliche WLAN-Abdeckung ist im Bedarfsfall zu prüfen und ganzheitlich im Sinne potentieller NutzerInnen einzuführen.« Was dies heißt? Tja, gute Frage. Den Ratsfraktionen muß es klar – oder egal – gewesen sein, denn es gab keine Nachfrage.
Vor dem Beschluß gab es immerhin ein paar Statements, die ein winziges Körnchen Hoffnung übrig lassen, daß wir Vorlage 215/2017 nicht werden zur Grundschulreife gratulieren oder gar beerdigen müssen:
- Der Ausschußvorsitzende verwies auf das Schreiben des 4830.org e. V., welches auch noch mal an alle Ausschußmitglieder vor der Sitzung verteilt worden sei.
- Es »sollte […] unabhängig von dem Beschluss jetzt heute, das Gespräch« mit der Freifunk-Initiative gesucht werden.
- Zudem stellte er fest, daß der damalige Beschluß, »daß eben der Rat Hauptausschuß damals beschlossen hat, daß wir ein freies WLAN anbieten wollen in der Stadt«, weiterhin Gültigkeit habe.
- Der Ausschuß solle sich »hinterfragen«, wie er dem »Ziel möglichst schneller näher kommen« könne, »was vielleicht in [der] letzten Zeit nicht ganz so gut erfolgt« sei.
- Seitens der SPD wurde angeregt, über die Beschlußlage, WLAN auf den öffentlichen Plätzen anzubieten, neu nachzudenken, konkret inwiefern »in den letzten fünf Jahren [sich] da die Anforderungen verändert« hätten.
- Ferner sei der SPD die Ausstattung der städtischen Unterkünfte wichtig und es sei »ausdrücklicher Wunsch, daß wir da stärker ins Gespräch kommen«.
- Mit verbalen Hinweis auf die Chronologie zu Vorlage 215/2017 hieß es dann noch, dies sei »natürlich dann irgendwann frustrierend« und entspräche »auch nicht dem Anspruch, den wir haben müssten, um bei solchen Themen weiterzukommen«.
- Seitens Bündnis 90/Die Grünen wurde erklärt, daß »in dem Beschluss heute noch mal klar« gemacht werden solle, daß das »schon vor fünf Jahren auf die Agenda« gesetzte Ziel, öffentliche Plätze mit WLAN auszustatten, »daß das nach wie vor gilt« und man da vorankommen müsse.
- Seitens der BfGT wurde darauf hingewiesen, daß die Freifunk-Technik vielfach erprobt sei und bezogen auf Gütersloh hinter der Freifunk-Initiative nun ein gemeinnütziger Verein stehe.
- »Die BfGT würde es begrüßen, wenn wir da jetzt endlich weiter kämen und das produktiv in die Hand nehmen« würden.
- Nach der Aussprache und vor der Abstimmung wiederholte der Ausschußvorsitzende sein Eingangsstatement, daß er »Kontakt zur Initiative« aufnehmen werde, hernach wolle man sich »kurzfristig zusammensetzen« und überlegen, welche weiteren Schritte unternommen werden sollten, »um das Thema voranzubringen«.
- »Auch von meiner Seite noch mal vielen Dank, daß das Thema noch mal auf den Schirm gehoben wurde.«
- Die Verwaltung weist abschließend darauf hin, daß es nicht so sei, dam man nichts gemacht habe: »Dies ist ja 2017 gewesen, da war das Problem der Störerhaftung, die noch nicht komplett geklärt war, dann ging es darum, Fördermittel zu aquirieren, dann haben wir auch mit der BITel mal geschaut, was ist denn da möglich, da sind wir dann irgendwie in einem etwas größeren sechsstelligen Bereich gelandet, dann war die Frage, wer ist bereit, sein Netz zur Verfügung zu stellen für die ganze Geschichte, wir greifen das gerne noch mal auf, ein paar Dinge haben sich ja geklärt, was Störerhaftug angeht, und von daher sollten wir uns mal zusammensetzen und gucken, was wir dann hinbekommen, und wir müssen natürlich noch mal evaluieren, und da haben wir schon ein paar Erfahrungen gemacht, Frau Causemann war, hat sie ja vorhin gesagt, im Seniorenbeirat, da ist schon ein Bedarf da, das ist tatsächlich nicht zu unterschätzen, was freies WLAN angeht.«
Es folgte die einstimmige Annahme von Vorlage 207/2022.
Jetzt hängt es davon ab, ob der Digitalausschuß das Heft des Handelns wirklich an sich nimmt, wie es angekündigt wurde; nach Beschlußlage jedenfalls kann die Verwaltung fortfahren, bezüglich Vorlage 215/2017 nicht nichts zu tun, und das ist irgendwie unbefriedigend — 215/2017 erlebt in einem Monat den fünften Jahrestag …