Die Verwaltung der Stadt Gütersloh möchte den Auftrag, Freifunk Gütersloh zu unterstützen, umsetzen, indem sie ein kommerziellen »freies« WLAN aufbauen läßt …

Yepp. Ist wirklich wahr:

Antrag der Fraktionen Lösungsansatz der Verwaltung
CDU-Fraktion: Die Verwaltung möge prüf­en, wie die Ini­tia­tive Frei­funk Güters­loh in ihren Be­strebun­gen, ein stadt­weites, draht­loses Netz auf­zubauen, unter­stützt werden kann.
 
Fraktionen von BfGT, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE:

  1. Die Verwaltung wird beauf­tragt, durch den Netz­be­treiber Regio IT den Port 10.000 frei­zu­schal­ten, umso die Vor­aus­setzung zu schaffen, dass Frei­funk Güters­loh an dem Netz der Stadt Güters­loh be­trieben wer­den kann
     
  2. Zeitnah soll zu­sammen mit der Bür­ger­ini­tia­tive Frei­funk Güters­loh die Ver­sorg­ung des Rat­haus (ins­be­son­dere der öffent­lichen War­te­be­reiche wie z. B. das Bür­ger­büro) sowie der Kultur­räume reali­siert werden.
     
  3. Des Weiteren soll geprüft werden, welche zu­sätz­lichen städtischen Stand­orte – auch in der Nähe von oder in den Unter­künf­ten für Flücht­linge und Asylan­ten – sich für eine kurz­fris­ti­ge Realisierung eignen.
Beschlussvorschlag:
 
Zur Ein­führ­ung eines kos­ten­los­en Wlan-An­ge­botes im In­nen­stadt­bereich soll ein ge­eig­neter Part­ner gefunden werden. In Ko­oper­ation mit der Ge­schäfts­führ­ung der Gü­ters­loh Mar­ke­ting GmbH sollen in Zusam­menar­beit mit den Einzelhändlern die Mög­lich­keiten einer kosten­losen Wlan-Nutz­ung in der Innen­stadt sowie die Chancen für den inner­städtischen Einzel­handel er­ör­tert wer­den.
Zur Um­setz­ung dieser Maß­nah­me sind Haus­halts­mit­tel von bis zu 15.000 € zur Ver­füg­ung zu stel­len. Ange­strebt werden sollten die Abdeckung des im An­hang dar­ge­stellten Innen­stadtbereichs sowie die Ver­sorg­ung des Warte­be­reichs im Bürger­büro.

[…] Um den o.g. Aspekten Rechnung zu tragen, empfiehlt die Ver­walt­ung an­stelle einer Un­ter­stütz­ung der Frei­funk­ini­tia­tive das An­ge­bot eines kosten­losen Wlan unter be­stimmten Rah­men­beding­ungen. Hier kommt bei­spiel­haft das Pro­dukt frey-key der Fa. IT-Inner­ebner aus Inns­bruck, welches exklusiv über die regio iT ver­trieben wird, in Be­tracht. […]

Symbolbild
Symbolbild, © Nobby Mor­kes, BfGT.
Ich gebe zu, es ist schwer, die marginalen Unterschiede zwischen der Unterstützung einer lokalen Bürgerinitiative und der Beauftragung eines externen Dienstleisters aus einem vorher nicht existenten Budgets zu erkennen. Oder, in Nobby Morkes‘ Worten:

Wie man aus einer Mücke einen Elefanten macht, zeigt uns die Stadtverwaltung mit einer Vorlage zum Freifunk-Antrag. Un­glaub­lich wie die Ver­walt­ung aus ein­fachen An­trägen, deren Um­setz­ung minimale Kosten er­zeugen würde, einen Staat­sakt macht, der nun 15.000 € kosten soll.

Aber nehmen wir die einzelnen Ar­gu­men­ta­tions­punk­te der Ver­walt­ung einmal näher unter die Lupe:

Aussage Verwaltung Realität
Recherchen bei anderen Kommunen (z.B. Aalen, Kevelaer, Unna, Hennef, Magdeburg, Warendorf, Lippstadt, etc.) haben ergeben, dass aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen nicht die Verwaltungen selbst als Betreiber von freiem Wlan auftreten, sondern es grundsätzlich Konstrukte mit Tochterfirmen, GmbHs, Energieversorgern, Providern oder allgemeinen Marktanbietern gibt. Die Stadt Gütersloh muß nicht als Be­treiber von freiem WLAN auftreten; diese Kon­stel­lation hat die Ver­walt­ung selbst gewählt. Ein Ansatz analog Arnsberg, d. h. z. B. Güters­loh Stadt­mar­ke­ting bewegt Ge­schäfts­in­haber, Freifunk-Router auf­zu­stellen oder spon­sort diese gar, ist denk­bar. Be­trieben wird das Frei­funk-Netz in jedem Fall technisch und rechtlich von der Frei­funk-Initiative Güters­loh.

Angefragt war zudem weniger, daß die Stadt Güters­loh sel­ber Frei­funk-Rout­er auf­stellt, son­dern daß sie dies­es in erst­er Line er­mög­licht und aktiv un­ter­stützt. Bei­spiel­weise, in­dem in/an städtischen Ge­bäuden Frei­funk-Router in­stal­liert wer­den dür­fen und der Ener­gie­ver­brauch von der Stadt über­nom­men wird.

Aussage Verwaltung Realität
Nach Information der Kom­mu­nal­en Ge­mein­schafts­stel­le für Ver­wal­tungs­ma­na­ge­ment (KGSt) ist die Be­fug­nis einer Stadt zur Betätigung auf dem Gebiet des Freifunks rechtlich vor dem Hintergrund des § 107 GO NRW (wirtschaftliche Betätigung) fraglich. Es liegt nicht im In­ter­es­se der Frei­funk-Ini­tia­ti­ve Güters­loh, daß die Stadt Güters­loh die Ini­tia­tive annektiert. Da die Bereit­stell­ung von z. B. Dächern städ­ti­scher Ge­bäu­de inkl. Über­las­sung eines Strom­an­schlus­ses dort in anderen Kom­mun­en in NRW mach­bar ist, er­scheint diese Ar­gu­men­ta­tion nicht schlüs­sig.
Aussage Verwaltung Realität
Störerhaftung
 
(Eine Nebelkerze. Es wird lang und breit er­klärt, daß es dieses Kon­strukt in Deut­sch­land gibt; leider wurde ver­ges­sen darauf hin­zu­wei­sen, daß dies für Frei­funk Gü­ters­loh schlicht nicht gilt. Dabei ist dies ein ex­pli­ziter Punkt im Er­geb­nis­pro­to­koll des Tref­fens zwischen Ver­walt­ung und Frei­funk Güters­oh, siehe rechts.)
Zitat aus dem Besprechungsprotokoll zwi­schen der städtischen Verwaltung und Freifunk Gütersloh:

[…] Insofern kann eine Störerhaftung der Stadt Gütersloh zu 100 % ausgeschlossen werden.

Aussage Verwaltung Realität
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vom 17.02.2015 soll für die Betreiber von draht­losen lokalen Netzen Rechts­sicher­heit in Bezug auf die Haft­ungs­fra­gen her­ge­stellt werden. Die durch die Bür­ger­ini­tia­tive Frei­funk Güters­loh ge­ge­bene Be­triebs­weise wäre bei ge­setz­licher Um­setz­ung des Re­fer­en­ten­ent­wurf es nicht zu­lässig. Die Kanz­lei Feuer­hake hat eine ju­risti­sche Be­ur­teil­ung u. a. des Re­fer­en­ten­ent­wurfs in Be­zug auf Frei­funk pub­liziert, und sie kommt zu fol­gen­dem Er­geb­nis:

Was bedeutet das neue Gesetz zu Offenen W-LANS für Frei­funk?

Durch den Ge­setz­ent­wurf zu of­fe­nen W-LANs ändert sich beim Frei­funk wei­ter­hin nichts.

Der Gesetz­ent­wurf regelt be­stimm­te An­for­der­ung­en, die Be­trei­ber von Of­fe­nen W-LANs ein­hal­ten müs­sen, wenn Sie im Falle einer Ab­mahn­ung nicht haf­ten wol­len. Für Frei­funk­er ist die Ab­mahnungs­ge­fahr aller­dings nicht ge­ge­ben, da ihr An­schluß tech­nisch nicht iden­ti­fi­zier­bar ist, sämt­licher Traf­fic wird um­ge­leit­et auf einen exter­nen Server beim För­der­ver­ein freie Netz­wer­ke oder im Aus­land. Bei die­sen exter­nen Ser­vern wer­den keine IP-Adres­sen ges­peichert.

Für den einzel­nen Frei­funk-Router­be­trei­ber gibt es keinen Zwang, die An­for­der­ung­en des ge­plan­ten §8 TMG um­zu­setzen. Der neue ge­plante §8 TMG regelt nur Haf­tungs­fra­gen für Of­fene-W-LANs und er­schwert diese. Frei­funk bietet je­doch gerade die Lös­ung da­für, um trotz des geplanten §8 TMG, ein of­fen­es W-LAN be­trei­ben zu kön­nen.

Davon abgesehen, legte man gleiche Maß­stäbe an, müßte die Ver­walt­ung zum Schluß kommen, daß das später von ihr prä­ferier­te regioIT-Pro­dukt »free-key« ge­nau­so »nicht zu­läs­sig« wäre. Äpfel und Birnen?

Ab­schließend sei exem­pla­risch auf die (ne­ga­tiv aus­fal­len­de) Stel­lung­nahme der Me­dien­an­stalt Ber­lin-Bran­den­burg (mabb) zum Ge­setz­ent­wurf hin­ge­wiesen.

Aussage Verwaltung Realität
Der Arbeitskreis IT des StGB NRW empfiehlt dringend die Ver­wend­ung einer rechts­sicheren Lösung, bei der sich die Be­nut­zer re­gis­trieren bzw. an­mel­den müs­sen, um den heu­ti­gen und er­war­te­ten künf­ti­gen ge­setz­lichen An­for­der­ung­en zu genügen. Freifunk Güters­loh ist eine solche legale und rechts­sichere Lös­ung.

Es gibt Stand heute gerade keine Pflicht, daß Nut­zer sich für den Netz­zu­gang re­gistrier­en oder an­mel­den müs­sen. Die Nutz­ung des Frei­funk-Netz­es ist rechts­sicher und ge­chieht im Rah­men der gel­ten­den Ge­setze, mit so wenig Ver­kehrs­da­ten­an­fall wie mög­lich.

Die Wich­tig­keit einer ano­ny­men Öffent­lich­keit für die De­mo­kra­tie hat auch der Ge­setz­ge­ber er­kannt und die Dienste­an­bieter sogar dazu ver­pflich­tet, ano­nym­en Zu­gang be­reit­zu­stellen, siehe §13, Absatz 6 des Tele­me­dien­ge­setz­es:

Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Aussage Verwaltung Realität
Die KGSt spricht auf dem Fachforum am 24.03.2015 in Dortmund die dringende Empfehlung an die Kommunen aus, aus rechtlichen Gründen keine Bestrebungen in Richtung des Freifunks zu verfolgen. Es wird angeraten, sich des Marktes zu bedienen, dort gäbe es Anbieter rechtssicherer und praxiserprobter Lösungen. Angeraten wird konkret die Kooperation von z.B. Stadtwerke, Netzgesellschaft, Stadtmarketing und einem Anbieter einer kommerziellen Lösung, so dass sich ins­be­son­dere haft­ungs­recht­liche, ver­ga­be­recht­liche und kom­munal­recht­liche Fragen für die Ver­wal­tung nicht stellen. Ein bemerkenswerter Hinweis, in mehrerer Hinsicht. Einerseits ist dieses Ergebnis nicht der Öffentlichkeit zugänglich, obwohl die KGSt von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragen, und damit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Zum anderen ist die KGSt sicher keine objektive oder gar neutrale Instanz, findet sich doch »Dieter Rehfeld, Geschäftsführer, regio IT Aachen GmbH« 2014 im Gutachterausschuss der KGst und regio IT wiederum begrüßt im Ge­schäfts­be­richt 2006 den »regio iT-Neukunden KGSt«.

Es ist mithin wenig verwunderlich, wenn die KGSt statt auf Bürgerinitiativen wie Freifunk Gütersloh, auf Produkte ihr nahestehender kom­mu­naler Dienst­leis­ter ver­weist. Oder würde je­mand ernst­haft eine ADAC-Studie über Auto­mo­bil­clubs als ob­jek­tiv ein­stuf­en?

Aussage Verwaltung Realität
Gem. § 5 JMStV (Jugend­me­dien­schutz-Staats­ver­trag) dürfen Minderjährige keinen Zugriff auf entwicklungsbeeinträchtigende Angebote erhalten. Da diese Zielgruppe jedoch heute schon in großer Anzahl mit entsprechenden internetfähigen Geräten ausgestattet ist, muss sichergestellt werden, dass entsprechende Angebote in einem frei zugänglichen Wlan inhaltsgefiltert werden.
Dies ist bei Freifunk nicht der Fall.
Treffer. Der ein­zige Punkt in der Ar­gu­men­ta­tion der Ver­walt­ung, den wir nicht ent­kräf­ten kön­nen: Frei­funk ist ein un­ge­fil­ter­ter Netz­zugang.

Aber warum ist das so? Zum einen möchte ich auf den exzellenten Artikel der Kollegen aus Göttingen zu dem Thema verweisen.

Zum anderen sehen wir dies nicht als tech­nisches Pro­blem, sondern ein soziales. Eine Fil­ter­ung wird nur den An­sporn wecken, diese aus­zu­tricksen. Darüber, daß man im Inter­net nicht nur Biena Maja-Ge­schichvten finden kann, soll­ten El­tern vor der Aus­hän­di­gung eines Smart­phones mit ihren Kindern ge­sprochen haben. Oder auf dem End­gerät tech­nische Vor­kehr­ungen ge­trof­fen, denn das WLAN des Schul­freun­des ist ggf. auch nicht ge­fil­tert, ge­nauso­wenig wie es der Zugang via Mobil­funk in der Regel ist … Kurz­um: wir setzen auf Me­dien­kom­petenz, auch bei Ju­gend­lichen. Und auf Auf­klär­ung und An­leit­ung zur Netz­nutz­ung durch das Eltern­haus. Wir halten nichts von Netzsperren, die im Zweifel per netz­ex­ter­nem Proxy in Se­kun­den­bruch­teil­en um­gan­gen werd­en.

rrd-Graph
7 Tage Frei­funk 2015 im Über­blick.
Fazit: Daß es ein­facher für die Ver­walt­ung ist, es ma­ni­fes­tier­te sich ohne ihr zutun ein freies WLAN in Güters­loh, ist un­be­strit­ten — und den Grund­stock haben wir Güters­loher Frei­funker ja schon ge­legt, mit mitt­ler­weile über 700 gleich­zeit­ig ein­ge­buch­ten Geräten am Tag.

Aber der Auf­trag der Frak­tion­en lag ja gerade darin, daß die Ver­walt­ung sich die »haft­ungs-, ver­ga­be- und kom­munal­recht­lichen Fragen« stellt, um zu er­mit­teln, wie, Zitat aus dem CDU-An­trag, »die Ini­tia­­tive Frei­­funk Güters­­loh in ihren Be­­streb­un­gen, ein stadt­­weites, draht­­loses Netz auf­­zu­bauen, unter­­stützt werden kann«.

»Geht gar nicht, weil …« wäre eine Antwort auf diese Frage.

»Diese Mög­lich­keit­en bestehen: …« hätten zumindest wir erwartet, denn in anderen Kommunen in NRW geht dies ja auch.

Ein »kauft dieses Produnkt dort ein« ist aus unserer Sicht allerdings komplett am am Thema vor­bei ar­gu­men­tiert.

Wir Güters­loher Frei­funker werden in jedem Falle weiter­machen und weitere Stand­orte an­zu­wer­ben ver­suchen, eben­so wer­den wir lang­sam »in die Luft« gehen und an einem Funk­back­bone nach Pa­der­bor­ner und Ber­liner Vor­bild ar­beit­en. Hierzu wäre die Unter­stütz­ung durch die Stadt Güter­loh mehr als will­kom­men, und unsere Hoff­nung ist ja, daß die an­trag­stel­len­den Frak­tionen die Ver­wal­tung mit die­ser Nicht-Lös­ung der ge­stell­ten Auf­gabe nicht ge­währen las­sen.

In diesem Sinne, als Aufruf an alle Gütersloher: »Sei mit dabei und funk‘ einfach frei!«

(Text: CC-BY-NC)

Gegendarstellung zu „48/2015 1. Erg.”

2 Kommentare zu „Gegendarstellung zu „48/2015 1. Erg.”

  • 21. April 2015 um 18:21 Uhr
    Permalink

    Zum Thema § 5 JMStV (Jugend­me­dien­schutz-Staats­ver­trag) ist mir hier die Haftung nicht ganz klar. Seit wann sind Teilnehmernetzbetreiber dazu verpflichtet zu filtern? Das gibt es anders als in England stand heute in Deutschland nicht dachte ich. Wir als Internetprovider filtern ja auch einen Kabelgebundenen Anschluss nicht. Dazu kommt das auch eine T-Mobile in ihrem Mobile-Data Netzwerk nicht filtert. D.h. der Zugang zu potentiell gefilterten Inhalte ist durch abschalten des WLANs und Wechseln ins LTE/UMTS beliebig zu umgehen.

    Nach meinem Verständniss sind hier in Deutschland die Inhalteanbieter verpflichtet eine FSK18 Prüfung vorzunehmen (PostIdent etc).

    Flo

Kommentare sind geschlossen.