Die NW hat einen interessanten Artikel veröffentlicht, leider durch schlechte Titelwahl die Aussage ins Gegenteil verkehrt.
»Gütersloher Einzelhandels-Chef warnt vor offenem WLAN« — als ich diese Überschrift las, fiel mir erst einmal die Kinnlade herunter. Zumal der Artikel auf unserer Facebook-Seite von Detlev verlinkt und positiv kommentiert wurde — hä?!
Eine Überschrift muß kurz und soll prägnant sein; spätestens wer, wie der Autor, selbst bloggt oder Artikel für andere Medien verfaßt, weiß das.
Allerdings ist »Gütersloher Einzelhandels-Chef warnt vor offenem WLAN« ziemlich das Gegenteil von dem, was Rainer Schorcht gesagt hat, wie aber erst im Artikel klar wird (lokale Hervorhebung):
Rainer Schorcht, Chef des heimischen Einzelhandelsverbands, warnt Gewerbetreibende davor, derzeit schon ihr privates WLAN im Geschäft den Kunden frei zur Verfügung zu stellen. […] „Dem Urteil liegt allerdings ein Fall zugrunde, in dem so eine Rechtsverletzung in einer Privatwohnung begangen wurde. Inwiefern das Urteil auch auf Gewerbetreibende projiziert werden kann, muss erst noch festgestellt werden“, warnt Rainer Schorcht. Er empfehle Gewerbetreibenden deshalb weiterhin, auf Freifunk zu setzen. Dann könnte den Kunden kostenfreies Internet über die Initiative Freifunk zur Verfügung gestellt [werden] […]
Also: es wird davor gewarnt, voreilig einen offenen WLAN-Zugang über den eigenen Internetanschluß einzurichten — keinesfalls wird vor »offenem WLAN« allgemein gewarnt, im Gegenteil: es wird klar darauf hingewiesen, daß eine gute Möglichkeit, aktuell einen offenen WLAN-Zugangspunkt zu betreiben, ein lokaler Freifunk-Knoten sei.
Schade. Selbst einem vollkommen sachfremdem Korrekturleser hätte diese glatte Falschaussage auffallen müssen. Die Schlußfolgerung spreche ich lieber nicht aus.