Frohe Kunde vom Freifunk Rheinland e. V.: Das Damoklesschwert Vorratsdatenspeicherung wurde vorerst in seine Scheide geschoben.
Wie Philip Berndroth, Vorstandsmitglied des Freifunk Rheinland e. V., berichtet, hat sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun geäußert, inwiefern Freifunk Rheinland und vergleichbase Freifunk-Setups von der neuen Vorratsdatenspeicherung betroffen sind.
Da es unklar ist, inwiefern Freifunk-Modelle überhaupt unter die neuen Speicherpflichten nach § 113b Abs. 3 TKG fallen, hat der Freifunk Rheinland e. V. entsprechend bei der BNetzA nachgefragt — nach langer Zeit gab es eine Antwort, und die ist erst einmal positiv:
Die weniger schlechte Nachricht ist: Der Freifunk Rheinland e.V. muss nicht ab Juli vorbeugend eine Überwachungsinfrastruktur aufbauen. Solange nicht geklärt ist, ob Freifunk-Communities überhaupt unter das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung fallen, können wir unsere Infrastruktur weiter betreiben wie bisher.
Das ist das Ergebnis unseres Austauschs mit der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Weitere Details siehe Info vom Freifunk Rheinland e. V.