Wie schon beiläufig erwähnt, der Gütersloher Freifunk nutzt nun keine ausländischen VPN-Anbieter mehr zur »Umgehung« der Störerhaftung …
Technisch ändert dies wenig: der einzelne Knoten, über den ein Client ins Netz geht, ist nach wie vor von außen nicht ermittelbar — dies allerdings seit jeher aufgrund technischer Gegebenheiten: wir möchten ein Roaming der Clients (Endgeräte) innerhalb des aufgespannten WiFi-Netzes ermöglichen, daher müssen die einzelnen »Antennen« (Freifunk-Knoten) zu einer Freifunk-Wolke verschmelzen.
Für Abmahn-Anwälte ist Freifunk Gütersloh nun wieder als »deutscher Quell des Ärgers« erkennbar — da wir aber ›unterhalb‹ des Fördervereins Freie Netzwerke e. V. agieren, der wiederum bei der Bundesnetzagentur als Provider registiert ist, erwarten wir, daß etwaige Anfragen von Abmahnkanzleien nach wie vor ins Leere laufen: dem Förderverein ist bekannt, wie der technische Ablauf aussieht und daß keine unnötigen Logfiles erzeugt oder gar aufbewahrt werden.
Für IPv6 nutzen wir schon seit rd. einem Monat den ›Exit‹ über den Förderverein; für IPv4 endete die Auslandstunnelung am 04.10.14.
Desweiteren stehen wir als Freifunk Gütersloh mit dem Freifunk Rheinland e. V. im Kontakt; Freifunk Rheinland ist die unseres Wissens nach erste Freifunk-Organisation, die sich nicht nur als Provider bei der BNetzA hat registrieren lassen, sondern auch RIPE-Mitglied wurde (was Kosten von 1.750 EUR/Jahr plus 2.000 EUR Signup mit sich bringt).
Der Vorteil einer RIPE-Mitgliedschaft ist der LIR-Status, die Anerkennung als »Local Internet Registry«, wodurch man (nicht wirklich) einfacher an IP-Space gelangt, AS-Nummern beantragen kann, …; der Nachteil ist klar der Finanzierungsbedarf von rd. 150 EUR/Monat alleine, um den LIR-Status aufrecht zu erhalten.
Anyway, auch Freifunk Rheinland bietet IPv4-Exit in Deutschland an; über die Modalitäten zur Nutzung durch Freifunk Gütersloh diskutieren wir derzeit.
Kurzum: es tut sich was, und wir Freifunker zeigen verstärkt Flagge — nicht mehr nur durch Auslandtunnel, die die deutsche Rechtspflege auf dem linken Fuß erwischte, sondern auch durch die Gründung von Providern aus der Freifunk-Szene, die als Hitzeschild die initialen juristischen Flammen bzgl. Störerhaftung auf sich nehmen …